Hüpfburg Vorschriften und Genehmigungen 2026

📅 Zuletzt aktualisiert: März 2026·✍️ Happy Fun GmbH·🏷️ Vorschriften

Für den gewerblichen Betrieb einer Hüpfburg brauchst du drei Dinge: ein gültiges EN 14960 Gutachten, eine Haftpflichtversicherung und je nach Standort eine Sondernutzungsgenehmigung. Hier erfährst du alle Vorschriften für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Statistik: In Deutschland ereignen sich jährlich rund 150 meldepflichtige Unfälle mit Hüpfburgen. In 78% der Fälle war mangelhafte Verankerung oder fehlende Aufsicht die Ursache. (Quelle: BAuA Unfallstatistik 2023)

Vorschriften im Überblick

AnforderungDetailsPflicht?
EN 14960 GutachtenJährliche Prüfung durch SachverständigenJa, gewerblich
HaftpflichtversicherungMin. 3 Mio. EUR Deckung empfohlenJa
BetriebsanleitungMuss am Standort vorliegenJa
AufsichtspersonMind. 1 Person ab 18 J., eingewiesenJa
VerankerungMind. 4 Erdanker oder Gewichte (je 80kg)Ja
SondernutzungsgenehmigungBei öffentlichem GrundJe nach Standort
GewerbescheinFür VerleihbetriebJa, gewerblich

DIN EN 14960: Die zentrale Norm

Die DIN EN 14960-1 regelt:

Unser Gutachten-Service prüft deine Hüpfburg nach EN 14960 - ab 89 EUR.

Betreiberpflichten

Vor dem Aufbau

Während des Betriebs

Versicherungspflicht

Betreiberhaftpflicht ist Pflicht. Empfohlen: mind. 3 Mio. EUR Deckung. Kosten: 200-500 EUR/Jahr. Mehr im Versicherungs-Ratgeber.

Vorschriften nach Land

LandBehördeBesonderheiten
DeutschlandOrdnungsamtSondernutzungserlaubnis, GS-Zeichen empfohlen
ÖsterreichBezirkshauptmannschaftVeranstaltungsgenehmigung bei Events
SchweizGemeinde/KantonKantonale Regelungen beachten
Praxistipp: Kontaktiere die Behörde 4-6 Wochen vor dem Einsatz. Bearbeitungszeit für Sondernutzungsgenehmigungen: 2-3 Wochen. (Quelle: Deutscher Städtetag 2024)

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für eine Hüpfburg?

Für den gewerblichen Betrieb brauchst du eine Betriebsgenehmigung, ein gültiges EN 14960 Gutachten und eine Haftpflichtversicherung. Auf öffentlichem Grund ist zusätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich.

Welche Normen gelten für Hüpfburgen?

Die DIN EN 14960-1 regelt Design, Herstellung und Sicherheit aufblasbarer Spielgeräte. Sie schreibt Materialstärke (min. 0,55mm PVC), Verankerung, Notausgänge und jährliche Prüfung vor.

Wer darf eine Hüpfburg beaufsichtigen?

Jede eingewiesene Person ab 18 Jahren. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Aufsichtsperson in Aufbau, Betrieb und Notfallmaßnahmen geschult ist.

Bis zu welcher Windstärke darf eine Hüpfburg betrieben werden?

Bis maximal Windstärke 6 (39-49 km/h). Ab Windstärke 5 wird engmaschige Überwachung empfohlen. Bei Sturmwarnung muss sofort abgebaut werden.

Geschrieben vom Team der Happy Fun GmbH. Als Hersteller und Verleihbetrieb seit 1985 kennen wir die Branche aus erster Hand.

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