Hüpfburg-Versicherung: Was B2B-Betreiber wissen müssen
Ohne passende Versicherung kein gewerblicher Hüpfburg-Betrieb – das gilt in allen EU-Ländern. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen Sie brauchen und was sie kosten.
Pflichtversicherung: Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung für Hüpfburg-Verleihunternehmen. Sie schützt bei:
- Personenschäden (Verletzungen von Kindern)
- Sachschäden (Beschädigung des Aufstellorts)
- Vermögensschäden (Ausfall einer Veranstaltung)
Versicherungskosten
| Versicherung | Kosten/Jahr | Pflicht? |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | €400–€1.200 | Ja |
| Inventarversicherung | €200–€500 | Empfohlen |
| Transportversicherung | €100–€300 | Optional |
Wichtig: Viele Versicherer verlangen ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 14960 als Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Ohne Gutachten können Leistungen im Schadensfall verweigert werden.
Versicherungsvergleich
| Versicherungsart | Kosten/Jahr | Pflicht? | Deckt |
|---|---|---|---|
| Betreiberhaftpflicht | 200-500 EUR | Ja | Personen- und Sachschäden Dritter |
| Sachschadenversicherung | 100-300 EUR | Empfohlen | Diebstahl, Feuer, Sturmschaden |
| Transportversicherung | 80-200 EUR | Optional | Schäden beim Transport |
| Betriebsunterbrechung | 150-400 EUR | Optional | Einnahmeausfall bei Schaden |
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Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherung brauche ich als Hüpfburg-Betreiber?
Pflicht: Betreiberhauptpflicht (min. 3 Mio. EUR). Empfohlen: Zusätzlich Sachschadenversicherung für die Geräte (Diebstahl, Feuer, Sturmschaden).
Was kostet eine Hüpfburg-Betreiberversicherung?
200-500 EUR/Jahr für Betreiberhaftpflicht bei 1-5 Geräten. Mit mehr Geräten: 400-1.200 EUR/Jahr. Anbieter: Allianz, ERGO, spezialisierte Eventversicherer.
Bin ich auch versichert wenn ein Mitarbeiter die Aufsicht führt?
Ja, wenn die Person eingewiesen ist und im Auftrag des versicherten Betriebs handelt. Wichtig: Einweisung dokumentieren.
Was passiert wenn ich ohne Versicherung betreibe?
Ohne Versicherung haftest du persönlich unbegrenzt. Bei Personenschäden können Forderungen in Millionenhöhe entstehen. Zudem ist der gewerbliche Betrieb ohne Haftpflicht ordnungswidrig.
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